Die 4. Gardekompanie hat erfolgreich die Zielüberprüfung im Paradeexerzierdienst abgeschlossen. Nun sind die Rekruten der Kompanie ausrückungsfähig und berechtigt, das scharlachrote Barett als äußerliches Erkennungszeichen eines Gardesoldaten zu tragen.
Foto/Text: Bundesheer/Garde